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Gewerbe und Wohnen vereint in einer Liegenschaft |
14.500€
2165 - Zur Miete
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Grundstück 18.800,00 m²
Stellplatz 2
Heizung Zentralheizung
Baujahr 1977
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ObjektbeschreibungIm exklusiven Auftrag bieten wir diese überaus interessante Immobilie an. Ein ehemaliger Bauhof in Verbindung mit einem Wohn-./Bürogebäude.Das Gebäude ist voll unterkellert und ausgebaut mit Büroräumen und Mannschaftsräumen und sanitären Anlagen. 5 Wohnungen stehen zur Verfügung und sind alle vermietet. Großflächiges Grundstück und gut gelegen am Rhein mit Anschluss an die neue Umgehungsstraße. Verschieden Nutzungsmöglichkeiten sind vorstellbar (Energiezentrale, Solarpark, Bauhof, Vermietung von Hallen, Lager für Gerüstbauer, Containerlagerung etc. Immer in Abhängigkeit der entsprechenden Genehmigung durch die Behörden). Kurzinfos Miete der Wohnungen: Kurzinfos Gebäudeflächen Büro/Wohnen/Halle(Produktion): Wohn-/Nutzlfäche Hauptgegbäude: 884m² Weitere Details erhalten Sie gerne mit Anfrage und Beauftragung. Diese Immobilie steht auch zum Verkauf! Preise für den Gewerbeanteil zzgl. gesetzl. 19 % MwSt. LagebeschreibungGrenzach-Wyhlen, Am Schacht 12 SonstigesAlle Informationen beruhen auf den Angaben unseres Auftraggebers, für die wir keine Gewähr und Haftung übernehmen. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Erfolgsprovision beträgt 2,38 Mieten inkl. der gesetzlichen MwSt.von 19 % aus dem Kaufpreis und ist fällig und zahlbar mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Direktverhandlungen mit dem Eigentümer oder Eigentümervertreter befreien nicht von der Provisionszahlung. Eine Besichtigung des Objektes ist nur nach vorheriger Anmeldung über unser Büro möglich. Selbständige Besichtigungen sind vom Eigentümer ausdrücklich nicht erwünscht. Der ausgelobte Preis ist ein marktüblicher Schätzwert und abhängig von Angebot und Nachfrage. Der Verkäufer behält sich vor den Verkauf zum besten Angebot durchzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bevor es zu einer Besichtigung kommt, wir die gesetzl. Bestimmungen des Widerrufsrechts nachkommen müssen. Ohne dessen Akzeptierung und ohne ausdrückliche Beauftragung Ihrerseits können wir für Sie nicht tätig werden. |